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Wer trägt die Kosten ?

Krankenfahrten-Serienbehandlungen-Krankenaufnahmen

Bei Einweisung in ein Krankenhaus oder Entlassung aus dem Krankenhaus trägt die Krankenkasse ohne vorherige Bestätigung die Kosten für das Taxi, wenn der Arzt eine Verordnung zur Krankenbeförderung ausstellt. Der Patient/Fahrgast trägt lediglich 10% (minimal 5,- €, maximal 10,- €) pro Fahrt als Eigenanteil. Sie bezahlen an den Taxifahrer nur den Eigenanteil. Die Abrechnung mit der Krankenkasse übernimmt das Taxiunternehmen.

Bei allen anderen Fahrten zu Arztbesuchen, Serienbehandlungen usw. ist vor der Fahrt die Kostenübernahme mit der Krankenkasse zu klären.